Neue Covid-19-Sicherheitsauflagen gültig ab 28.12.2020
Die nach wie vor anhaltende Coronakrise führte mit ihrem Auf und Ab an Infektionszahlen bisher zu unterschiedlichen Präventionsmaßnahmen und Restriktionen.
Unser Alltag findet seither zwischen Lockdown, kurzfristigen Phasen der Entspannung, "Soft Lockdown" und erneuten notwendigen Verschärfungen der Sicherheitsmaßnahmen statt.
Auf Grundlage der präventiven Maßnahmen der Bundesregierung, der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz und der Vorgaben der Erzdiözese Wien gelten während der Zeit des 3. Lockdowns für den Pfarrverband Retz von 28.12.2020 bis voraussichtlich 7.02.2021 folgende Maßnahmen:
Offene Kirchen
Die Kirchen bleiben zum persönlichen Gebet offen. Die Pfarrkirche Retz und das Kloster Retz sind von 08:00 bis 18:00 Uhr offen. Nützen Sie die Möglichkeit für einen Besuch beim Herrn!
Gottesdienste
Die Feier öffentlicher Gottesdienste ist in dieser Zeit des Lockdowns nicht möglich. Gottesdienste finden nur in nicht-öffentlicher Form statt. 5-10 Personen können jedoch an einem Gottesdienst teilnehmen, müssen sich aber vorher anmelden. Ohne gültige Anmeldung erfolgt ausnahmslos keine Zutrittsberechtigung!
Anmeldungen für Gottesdienste
- Retz - Stadtpfarrkirche Retz
Pfarrer Mag. Clemens Beirer, Tel.: 0676 / 698 67 638 - Retz - Klosterkirche
Pfarrvikar Kirchenrektor Br. Johannes Fischereder, Tel.: 0664 / 621 69 97 - Kleinhöflein
Fr. Christine Forster, Tel.: 0664/ 569 51 18, freitags ab 19:00 Uhr - Kleinriedenthal
Fr. Ilse Hofstetter, Tel.: 02942 / 28 069 - Obernalb
Fr. Brigitte Ecker, Tel.: 0664 / 39 48 208 - Unternalb
Fr. Christa Krafek, Tel.: 0664/ 733 62 823
Setzen wir in dieser Zeit in den Pfarren auch öffentliche Zeichen der Verbundenheit miteinander, z.Bsp. durch Glockengeläute der Kirchen, Lichter im Fenster oder am Balkon, usw.!
Für den Gottesdienstbesuch gelten die bisherigen Sicherheitsvorschriften:
- Verpflichtendes, dauerhaftes Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasen-Schutzes (MNS/Gesichtsmaske) für alle während des gesamten Gottesdienstes (Ausnahme: Kinder bis zum 6. Lebensjahr sowie Priester, Diakone, Lektoren während der Ausübung ihrer liturgischen Tätigkeit).
- Kommen Sie nur in den Gottesdienst, wenn Sie auch tatsächlich gesund sind.
- Haben Sie gesundheitliche Bedenken oder sind Sie in Bezug auf einen Gottesdienstbesuch verunsichert, sind Sie herzlichst dazu eingeladen, zuhause als Hauskirche Gottesdienst zu halten oder an Gottesdienstübertragungen über die Medien (Radio, Fernsehen, Internet) teilzunehmen.
- Verwenden Sie die bereitgestellten Desinfektionsmittel (insb. beim Betreten der Kirche), folgen Sie den Anweisungen der ehrenamtlichen Ordner, nehmen Sie nur die gekennzeichneten Plätze ein, halten Sie 1,5m Sicherheitsabstand in alle Richtungen und vermeiden Sie Menschenansammlungen auf begrenztem Raum, auch im Freien unmittelbar vor der Kirchentüre.
- Die Gottesdienste sollen in der gebotenen Kürze gefeiert werden. Statt Gemeinde- und Chorgesänge ist nur ein unmittelbar für die Liturgie nötiger Kantoren- bzw. Sologesang gestattet. Der Friedensgruß erfolgt nach wie vor nur über respektvolle optische Zeichen.
- Empfang der Hl. Kommunion (Handkommunion): Kommunionspender und Empfänger müssen nach wie vor MNS tragen, der liturgische Dialog „Der Leib Christi – Amen" des Einzelnen beim Empfang der Hl. Kommunion entfällt.
Gottesdienstübertragungen aus dem Pfarrverband
Es ist wieder geplant, die Sonntagsmessen im Pfarrverband via Live Streaming über die Pfarrverbandswebsite bzw. YouTube zu übertragen. Die genauen Termine werden in den Wochenblättern sowie auf der Pfarrverbandswebsite veröffentlicht.
Hauskirche
Alle Gläubigen sind eingeladen, daheim Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden. Dafür können Videomeetings und Gottesdienstübertragungen (Radio, Fernsehen, Livestream etc.) eine Unterstützung sein. Die Zeit der Krise erfordert mitunter unkonventionelle Lösungen. Ein Lockdown im Alltagsleben bedeutet nicht, dass das persönliche Glaubensleben ebenfalls stillsteht. Anleitungen und Behelfe für das Feiern von Hausgottesdiensten werden in gewohnter Weise über www.netzwerkgottesdienst.at angeboten. Eine Auflistung von Gottesdienstübertragungen finden Sie hier.
Sonstige Gottesdienste
Alle aufschiebbaren Tätigkeiten/Feierlichkeiten (Taufe, Trauung, Erstkommunion, Firmung) müssen nach wie vor auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Für nicht aufschiebbare Tätigkeiten/Feierlichkeiten wie z.Bsp. Begräbnisse gelten besondere Vorschriften (ua. Personenlimit von max. 50 Teilnehmern), welche vorab mit dem Pfarrer abgeklärt sein müssen. Bitte akzeptieren Sie, dass diese Feierlichkeiten mit ihren zusätzlichen Sicherheitsauflagen vorwiegend den Beteiligten und ihren unmittelbar nächsten Angehörigen vorbehalten sind und notfalls Fremde und Außenstehende aus Kapazitäts- und Sicherheitsgründen von einer Teilnahme an der Feier ausgeschlossen werden können.
Beichte und Aussprache
Beichte und Aussprache ist bis auf Weiteres nur außerhalb des Beichtstuhls möglich, vorzugsweise in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum mit 2m Mindestabstand und allfälliger Plexiglasscheibe als räumlicher Trenner. Für Retz erfolgen Beichte und Aussprache somit im Pfarrhof, um telefonische Voranmeldung wird gebeten.
Für unsere Kranken und Sterbenden
Für Krankenkommunion, Krankensalbung sowie Viaticum (Wegzehrung) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen gelten besondere Vorschriften, welche vorher mit dem Priester besprochen werden müssen. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Zögern Sie nicht vor einer telefonischen Kontaktaufnahme, wir sind für Sie da!
Trotz dieser Einschränkungen möchten wir weiterhin eine lebendige Kirche bleiben und freuen uns auf Ihre Mitfeier! Bleiben wir im Gebet miteinander verbunden!
Weiterführende Informationen
- Coronavirus Hotline
Die AGES beantwortet Fragen rund um das Coronavirus.
Telefon: 0800 555 621 – 24 Stunden täglich erreichbar
www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus - Covid-19 Rahmenordnung der Österr. Bischofskonferenz
- Erzdiözese Wien: Corona und Kirche
- Infopoint Covid-19 in Österreich (ORF.at)
- Bundesministerium f. Soziales, Gesundheit, Pflege u. Konsumentenschutz:
Aktuelle Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung